Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache

Die österreichische Erwachsenenbildung und hier im Speziellen die Volkshochschulen können im Bereich Deutsch als Zweitsprache auf eine jahrzehntelange Tradition zurückblicken. So haben die Volkshochschulen bereits seit den 1970er-Jahren maßgeblich zum Aufbau dieses Bereichs beigetragen und waren und sind an der Entwicklung von Kursangeboten, Formaten, Curricula und Materialien beteiligt. Wir unterstützen den Spracherwerb, und tragen somit zum gelungenen sozialen Miteinander und zur politischen Beteiligung bei.

Informationen zum Integrationsgesetz

Sowohl Drittstaatsangehörige als auch Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte müssen seit der letzten Gesetzesnovelle von 2020 eine Integrationserklärung unterzeichnen und die im Gesetz geregelten Integrationsmaßnahmen erfüllen.

Neben Inhalten der deutschen Sprache wird in den Integrationskursen auch Werte- und Orientierungswissen vermittelt. So sind staatsbürgerschaftliche Inhalte und Themen aus dem Bereich der Rechts- und Gesellschaftsordnung genauso verpflichtend wie Themen aus dem Lebensalltag in Österreich. Ziel ist es, rechtmäßig niedergelassene Drittstaatsangehörige und Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen.

Näheres zum Integrationsgesetz: https://www.integrationsfonds.at/der-oeif/ueber-den-oeif/integrationsgesetz/

Integrationsprüfungen

Im Rahmen der Integrationsvereinbarung müssen auch Prüfungen absolviert werden, die neben der Sprachkompetenz auch das Wissen in Bezug auf Werte- und Orientierung abfragen und vom Österreichischen Integrationsfonds zur Verfügung gestellt werden.
https://www.integrationsfonds.at/sprache/pruefungen/

Staatsbürgerschaftsprüfung

Im Rahmen des IG 2017 wurden Änderungen beim Staatsbürgerschaftsgesetz vorgenommen (vgl. § 6). Personen, die nach dem 1.10.2017 einen Antrag auf Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft stellen, müssen bei der Einreichung eine entsprechende Deutsch-Prüfung vorweisen.

Näheres siehe: www.staatsbuergerschaft.gv.at/index.php?id=5

Online-Übungstest: www.staatsbuergerschaft.gv.at/index.php?id=24