VÖV-Präsident Heinz Fischer klärt im Standard zum Thema Volksbefragung auf
11.02.2026 | VÖV
VÖV-Präsident Heinz Fischer legt im Standard seine Sichtweise zum Thema Volksbefragung zur Wehrpflicht dar und skizziert u.a. auch den verfassungsrechtlichen Rahmen: "Der Herr Bundeskanzler hat in diesem Zusammenhang das Stichwort "Volksbefragung" in die Debatte eingebracht. Und damit ist automatisch die Frage verbunden, worüber das Volk befragt werden soll. Wir kennen heute vor allem drei Formen der Mitwirkung der Wahlberechtigten bei einer Entscheidung über Sachfragen auf Bundesebene, nämlich: das Volksbegehren, also eine Form der Gesetzesinitiative, von der relativ häufig Gebrauch gemacht wird; die Volksabstimmung, also die Abstimmung darüber, ob ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates von einer Mehrheit der Bevölkerung gutgeheißen und damit in Kraft gesetzt wird; und eben die Volksbefragung. Bei dieser handelt es sich gemäß Artikel 49b unserer Bundesverfassung um eine Abstimmung über eine mit "Ja" oder "Nein" zu beantwortenden Frage oder um eine Entscheidung zwischen zwei alternativen Lösungsvorschlägen auf Bundesebene. "