„Kein öffentliches Geld für private Gewinne im Erwachsenen-Bildungsbereich“
21.11.2025 | EB in Österreich
Resolutionen aus der AK und Gewerkschaften fordert Neuausrichtung der Förderpolitik in der Erwachsenenbildung. "Die Erwachsenenbildung ist ein zentraler Bestandteil des Bildungssystems und spielt eine entscheidende Rolle für die persönliche, berufliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung von Menschen. Sie trägt wesentlich zur Förderung von Chancengleichheit, sozialer Integration und lebensbegleitendem Lernen bei. Umso wichtiger ist es, dass die öffentliche Finanzierung in diesem Bereich verantwortungsvoll und zielgerichtet eingesetzt wird. Deswegen ist es notwendig, dass öffentliche Gelder ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen und nicht in private Gewinne abfließen" heisst es beschlossenen Antrag des Bundesausschusses WB 16 der GPA. Im selben Sinne äußerten sich die Vollversammlungen der AK Kärnten und Steiermark.
Konkret gefordert wird: Bei öffentlichen Ausschreibungen, Förderungen oder Direktvergaben im Bereich der Erwachsenenbildung soll Gemeinnützigkeit zum verpflichtenden Kriterium werden. Öffentliche Gelder in der Erwachsenenbildung dürfen nicht in private Gewinne fließen! Ausschreibungen, Förderungen oder Direktvergaben müssen so gestaltet sein, dass durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung gute Arbeitsbedingungen und hohe Qualität gewährleistet werden.