In Erwachsenenbildung investieren

30.05.2023 | EB in Österreich

Unter dem Titel "In Erwachsenenbildung investieren" hat die Vollversammlung der AK Wien einen bemerkenswerten Antrag verabschiedet. Gefordert werden u.a. - im Gleichklang mit den Forderungen des VÖV - eine massive Erhöhung der Bundesmittel für die Erwachsenenbildung. Wir dokumentieren an dieser Stelle den vollständigen Antragstext:

Das „Europäische Jahr der Kompetenzen 2023" fordert die EU-Mitgliedstaaten zu Investitionen in die Aus- und Weiterbildung auf, um arbeitsmarktrelevante Kompetenzen zu verbessern und für die Zukunft zu gewährleisten.

Das ist mit Blick auf den aktuellen Fachkräftebedarf in Österreich besonders wichtig. Allerdings gibt die derzeitige Situation bei der staatlichen Finanzierung der Erwachsenenbildung (EB) in Österreich seit längerem Anlass zur Sorge: Das Budget des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für die EB ist chronisch unterdotiert und beträgt nur 0,37 % des GesamtUnterrichtsbudgets (ohne Wissenschaft und Universitäten). Aufgrund des demografischen und strukturellen Wandels ergibt sich in vielen Branchen ein steigender Bedarf an Arbeitskräften, in einigen auch ein Bedarf an Fachkräften. Oft sind jedoch die Arbeitsbedingungen der Grund, dass qualifiziertes Personal fehlt, so v.a. im Gesundheitsbereich, bei der Pflege, in der Gastronomie und im Tourismus. Zur Bewältigung des sozial-ökologischen Umbaus der Wirtschaft, sowie der Digitalisierung und dem Ausbau der Gare-Arbeit braucht es jedoch viele Fachkräfte, deren Ausbildung bislang durch Unternehmen und die Politik verschlafen wurde. Gerade die Umschulung, Aufqualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten kann und muss hier eine gewichtige Rolle spielen. Das kann nur gelingen, wenn die Instrumente der Erwachsenbildung zum Einsatz kommen und die Unternehmen ihren Teil der Verantwortung ebenfalls übernehmen.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien fordert daher die Bundesregierung auf, folgende Punkte umzusetzen:

• Deutliche Aufstockung der Mittel für die Erwachsenenbildung von derzeit knapp 0,4 Prozent des Unterrichtsbudgets auf 1 Prozent (rund 100 Mio. Euro), um erfolgreiche, funktionierende Initiativen wie „Lehre mit Matura“ oder die „Initiative Erwachsenenbildung“ valorisieren und ausbauen zu können.

• Unternehmen sollen 1 Prozent der Jahresbruttolohnsumme in einen Aus- und Weiterbildungsfonds einzahlen, davon sollen 20 % für die Weiterbildung der Beschäftigten verwendet werden, also 0,2 % der Jahres-Brutto-Lohnsumme, das sind 220 Mio. Euro. Mit diesem Betrag kann der Investitionsrückgang der vergangenen Jahre bei der betrieblichen Weiterbildung kompensiert werden. Die Arbeitnehmerinnen können sich aus diesem Fonds pro Jahr 500 Euro für die Finanzierung ihrer persönlichen Weiterbildung abholen.