Integrationsvereinbarung-NeuInformationen zur Abhaltung von Alphabetisierungs- und Deutsch-Integrationskursen
Informationen zur Integrationsvereinbarung Neu ab 2011:
Drittstaatsangehörige sind in der Regel mit Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung verpflichtet.
Inkrafttreten: ab 1. Juli 2011
Mit der IV 2011 werden auch das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert.
Die wichtigsten Änderungen
1. Nachweis von Deutschkenntnissen auf A1-Niveau vor Zuzug
Dieser Nachweis („Sprachdiplom oder Kurszeugnis einer durch die Verordnung bestimmten Einrichtung“) darf bei Stellung des Erstantrages nicht älter als 1 Jahr sein. Das bisherige Modul 1 „Alphabetisierung“ (75 UE zu je 45 Minuten) fällt somit weg.
2. Erreichung des A2-Niveaus innerhalb von 18 Monaten
Das bisherige Modul 2 wird nun zu Modul 1. Um eine Kostenerstattung von 50% vom Bund zu erhalten, muss die Abslvierung dieses Moduls nun innerhalb von 18 Monaten erfüllt werden. Das nunmehrige Modul 1 umfasst auch nach der IV 2011 300 Unterrichtseinheiten und die Kostenrückerstattung durch den Bund beträgt maximal 750 €.
Durchführung der Prüfung
Mit Beginn des Erfüllungszeitraumes der IV Neu 2011 stellt der ÖIF zwei Prüfungsformate zur Verfügung: den ÖIF-Test Neu (A2-Niveau) und den Deutsch-Test für Österreich, eine skalierte Prüfung für die Niveaus A2-B1. Bei der Durchführung der Prüfung gibt es zwei Varianten:
a) Lizensierte/r ÖIF-Prüfer/in + 1 lizenzierte/r Prüfer/in des zertifizierten Kursträgers (beim jeweiligen Kursanbieter)
b) 2 lizensierte ÖIF-Prüfer/innen (an einem vom ÖIF festgelegten Ort)
Der/die IV-Pflichtige hat Anspruch auf eine anteilige Kostenrefundierung, wenn er/sie einen Deutsch-Integrationskurs bei einem zertifizierten Kursträger besucht und innerhalb von 18 Monaten eine Prüfung wie oben angeführt auf A2-Niveau erfolgreich abgelegt hat.
Der/die IV-Pflichtige hat keinen Anspruch auf eine anteilige Kostenrefundierung, wenn er/sie einen Deutsch-Integrationskurs bei einem zertifizierten Kursträger besucht hat und einen anderen allgemein anerkannten Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse auf A2-Niveau nachweist – z.B. ein ÖSD-Zertifikat.
Der/die IV-Pflichtige hat keinen Anspruch auf eine anteilige Kostenrefundierung, wenn er/sie einen Deutschkurs bei einm nicht zertifizierten Kursträger besucht und erfolgreich eine Prüfung beim ÖIF auf A2-Niveau ablegt.
3. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau für Daueraufenthalt
Ein Antrag auf Daueraufenthalt ist frühestens nach 5-jährigem Aufenthalt im Land möglich. Bei Stellung des Antrags müssen bereits Sprachkompetenzen auf B1-Niveau erreicht sein. Finanzielle Zuschüsse für den Besuch eines Kurses sind nicht vorgesehen. Übergangsbestimmungen sind derzeit nicht definiert.
Neue skalierte Deutschprüfung des ÖIF
Der ÖIF bietet ab 1.7. 11 eine neue Deutschprüfung auf den Niveaustufen A2 und B1 an, den Deutsch-Test für Östereich (DTÖ).
Näheres zur Prüfung und Modeltest unter:
http://www.integrationsfonds.at/top_services/deutsch-test_fuer_oesterreich/
Lehrpersonal und PrüferInnen
Laut Gesetz/Verordnung dürfen ausschließlich folgende Lehrkräfte für Alpha- und DI-Kurse eingesetzt werden, die folgende Qualifikationen nachweisen: "1. eine abgeschlossene Ausbildung für „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) oder für „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) durch ein a) abgeschlossenes DaF- oder DaZ-Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 180 ECTS, oder b) abgeschlossenes Universitätsstudium oder einen Universitätslehrgang im Ausmaß von mindestens 180 ECTS und eine DaF- oder DaZ-Zusatzausbildung im Ausmaß von mindestens 100 Stunden à 45 Minuten in Theorie und Praxis und mindestens 450 Stunden à 45 Minuten Unterrichtserfahrung im Bereich DaF oder DaZ in der Erwachsenenbildung, 2. ein abgeschlossenes Lehramtsstudium der Germanistik oder einer lebenden Fremdsprache im Hauptfach oder ein abgeschlossenes Studium der Sprachwissenschaften und mindestens 450 Stunden à 45 Minuten Unterrichtserfahrung im Bereich DaF oder DaZ in der Erwachsenenbildung, 3. einen Abschluss einer Pädagogischen Hochschule zur Erlangung der Lehrberechtigung in Deutsch und mindestens 450 Stunden à 45 Minuten Unterrichtserfahrung im Bereich DaF oder DaZ in der Erwachsenenbildung oder an öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen, oder 4. eine Beschäftigung als Trainer der beruflichen Weiterbildung mit mindestens 3000 Stunden à 45 Minuten Unterrichtserfahrung im Bereich DaF oder DaZ in der Erwachsenenbildung.“
Die SAPA-SprachkursleiterInnen-Ausbildung des Verbandes Österreichischer Volkshochschulen ist eine vom ÖIF anerkannte Ausbildung
Näheres siehe unter Zertifikatslehrgang für SprachkursleiterInnen
Übergangsregelungen zur IV 2006
Laufende Alpha-Kurse können bis 30.06.2014, laufende DIK-Kurse bis 30.06.2013 nach geltendem Recht mit einer ÖSD-Prüfung abgeschlossen werden, wobei wie bisher 50% der Kurskosten erstattet werden.
Übergangsbestimmungen bzgl. Staatsbürgerschaft
Alle Anträge, die vor dem 1.7.2011 eingereicht werden, sind noch nach "altem Recht" (also a2) zu behandeln. In der Beratung könnten InteressentInnen daher darauf hingewiesen werden, dass sie ihren Antrag noch so schnell wie möglich stellen sollen (auch wenn sie noch nicht alle Voraussetzungen erfüllen; man kann solche Anträge auch ruhend stellen), damit sie noch nach alter Gesetzeslage behandelt werden.
Weiterführende Adressen im Internet
Gesetzestext & Stellungnahmen
Integrationsfonds
Magistrat Wien
SprachenRechte
Informationen zur Integrationsvereinbarung-Neu 2006
(gilt für Personen, die die IV vor dem 1. Juli 2011 unterzeichnet haben):
Alphabetisierungskurs:
Für die Alphabetisierung sind 75 UE zu je 45 Minuten vorgesehen. Prinzipiell sollen alle drei Arten von Analphabetismus erfasst werden: Von primärem Analphabetismus spricht man, wenn die Betroffenen in keiner Sprache alphabetisiert sind. Sekundärer Analphabetismus bezeichnet jene, die zwar einmal alphabetisiert wurden, es aber wieder verlernt haben. Und unter funktionalen Analphabetismus fallen all jene Personen, die zwar eine gewisse Grundbildung haben, welche aber nicht ausreicht, um den Anforderungen des Alltags zu entsprechen. Menschen, die in ihrer Muttersprache bereits alphabetisiert wurden, z. B. in Arabisch, und somit in kurzer Zeit ein weiteres Schriftsystem erlernen können, haben mit den drei oben angeführten Gruppen wenig bis nichts gemein und sollten auch nicht den selben Kurs besuchen (hier macht das sog. Vorkursmodell – Alphabetisierung vor Sprachkursbeginn – sehr wohl Sinn). Näheres siehe im RahmenCurriculum der MA 17 unter: http://www.wien.gv.at/integration/pdf/ma17-rahmen-curriculum.pdf Nach Abschluss des Kurses erhalten die TeilnehmerInnen vom Kursträger eine Bestätigung darüber, dass sie an einer Alphabetisierungsmaßnahme im Ausmaß von 75 UE teilgenommen haben. Der Alphakurs ist innerhalb eines Jahres nach dem Unterfertigen der IV abzuschließen, damit der Bund die Kurskosten bis zu einem Höchstsatz von € 375,- ersetzt.
Deutschintegrationskurs (DIK):
Der DIK umfasst 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (statt bisher 100 UE). Danach gibt es eine Abschlussprüfung (zusammengestellt vom ÖIF). Dieser Kurs ist innerhalb von fünf Jahren nach Unterfertigung der Integrationsvereinbarung (IV) mit der Prüfung abzuschließen (so Förderanspruch besteht, innerhalb von zwei Jahren – siehe unten).
Alpha-DI-Kombimodell:
Es besteht die Möglichkeiten – und wird auch sehr empfohlen –, Alphakurse und DIK für oben angeführte Zielgruppen gemeinsam mit 375 UE auszuschreiben (nach dem Modell, wie es derzeit etwa an der VHS Ottakring angeboten wird). Rein formal müssen die beiden Kurse aber getrennt abgerechnet werden, da es ja für den Alphakurs eine volle Refundierung gibt, für den DIK jedoch nur 50% (maximal 750,- €).
Der verpflichtende „Integrationstest“ (ÖIF-Test, ÖSD oder gleichwertige andere Prüfungen)
Der vom ÖIF ausgearbeitete Test besteht aus vier Modulen mit Schwerpunkten zu den vier Fertigkeiten Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Die Inhalte orientieren sich an Alltagsthemen der MigrantInnen in Österreich sowie am Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Sie haben ein einheitliches Schema und eine gleich bleibende Aufgabenstellung (sehr ähnlich dem von der Homepage des ÖIF herunterladbarem Modelltest). Der schriftliche Teil sollte in ca. eineinhalb bis max. zwei Stunden bewältigt werden. Beim Schwerpunkt Schreiben ist – den Bedürfnissen und Fähigkeiten vieler MigrantInnen entsprechend – nur ein Formular auszufüllen; Der mündliche Teil dauert ca. 10 Minuten. Es gibt keine Vorbereitungszeit. Zunächst muss sich der/die PrüfungskandidatIn vorstellen, entweder frei oder mit Hilfe bestimmter Vorgaben (Name, Heimat, Ausbildung, Beruf, Sprachen, Familie, Freizeit, mich interessiert etc.). Danach erhält er/sie die Wahlmöglichkeit zwischen drei Bildern. Eines davon soll beschrieben werden, danach ein Dialog entwickelt und zuletzt der Bezug zur eigenen Situation hergestellt werden. Getestet werden die kommunikative Kompetenz (max. 20 von 30 Punkten), die formale Richtigkeit und die Verständlichkeit. Es muss darauf hingewiesen werden, dass der ÖIF-Test zahlreiche Fehler und Ungenauigkeiten enthält, und es sich jedenfalls empfiehlt, die Unterlagen gleich nach Erhalt genau durchzusehen, um nötigenfalls noch gewisse Schritte oder Vorkehrungen treffen zu können. Auf der Homepage des ÖIF findet sich im Downloadbereich ein Modelltest, der für Übungszwecke verwendet werden kann (leider ist von Seiten des ÖIF nicht an die Entwicklung weiterer Modelltests gedacht).
Prinzipiell sind der Test sowie das mit der Abwicklung verbundene Prozedere ähnlich den ÖSD-Prüfungen (siehe unter Vorgangsweise). Bisher werden die ÖIF-Prüfungen zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung von VHSen in ganz Österreich etwa um die 40-60 € angeboten.
Als Alternative zur Prüfung des ÖIF kann auch die ÖSD-Prüfung Grundstufe-Deutsch in allen VHSen abgelegt werden, die ÖSD-Prüfungszentren sind.
Kostenbeteiligung des Bundes
Alphabetisierung (Modul 1): Der Bund ersetzt die Kurskosten bis zum Höchstsatz von 375 € (nach Bestehen der Integrationsprüfung!), wenn das Modul 1 spätestens binnen eines Jahres nach Beginn der Erfüllungspflicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei höheren Kurskosten (etwa aufgrund einer sehr kleiner Gruppengröße) müssen diese Kosten entweder vom/von der MigrantIn selber oder ev. durch andere Subventionsgeber (Landesregierung etc.) gedeckt werden.
DIK: Familienangehörigen ersetzt der Bund 50% der Kurskosten (Höchstsatz 750 €), wenn er/sie innerhalb von zwei Jahren die Prüfung auf A2-Niveau bestanden hat. Die Zweijahresfrist beginnt mit Erfüllung von Modul 1, jedenfalls aber spätestens 12 Monate nach Beginn der Niederlassung. D.h. die KursteilnehmerInnen müssen den gesamten Kurs vorfinanzieren und stehen außerdem unter ziemlichem Druck, die Prüfung zu bestehen, da sie ja nur dann die Kurskosten teilweise ersetzt bekommen bzw. Gefahr laufen, abgeschoben zu werden. Die von einigen Landesverbänden und auch anderen Organisationen geforderte Stückelung des Gutscheins ist laut ÖIF aufgrund des Gesetzestextes nicht möglich.
Weitere Informationen / Kontakt: Mag.a Elisabeth Feigl-Bogenreiter Sprachenreferentin Verband Österreichischer Volkshochschulen e.feigl-bogenreiter@vhs.or.at Tel.: 01/216 4226/17
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