ARCHIV
  

Integrationsvereinbarung-Neu

Informationen zur Abhaltung von Alphabetisierungs- und Deutsch-Integrationskursen

seit In-Kraft-Treten der Integrationsvereinbarung-Neu mit 1. Jänner 2006

1. Wer muss die Integrationsvereinbarung-Neu (IV-Neu) erfüllen?
2. Was ändert sich?
3. Übergang von Integrationsvereinbarung „Alt“ zu „Neu“
4. Inhaltliche Überlegungen/Empfehlungen
5. Weiterführende Adressen im Internet

1. Wer muss bis wann die IV-Neu erfüllen?

Wie schon bisher dient auch die Integrationsvereinbarung-Neu (IV-Neu) der Integration rechtmäßig auf Dauer oder längerfristig niedergelassener Drittstaatsangehöriger (§ 14 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz NAG). Die Integrationsvereinbarungen sind innerhalb von fünf Jahren ab Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels zu erfüllen (§ 14 Abs. 8 NAG).
Von dieser Verpflichtung ausgenommen ist beispielsweise
• wer zum Zeitpunkt der Erfüllung unmündig ist,
• wem aufgrund des hohen Alters oder des Gesundheitszustandes eine Erfüllung nicht zugemutet werden kann (älter als 65 Jahre und mit ärztlichem Attest) oder
• wer schriftlich erklärt, dass sein Aufenthalt die Dauer von 24 Monaten nicht überschreiten soll und damit auf die Stellung eines Verlängerungsantrages verzichtet.
Erfüllt gilt die IV aber etwa auch für:
- Schlüsselkräfte (§ 8 Abs. 2 Z 1 NAG)
- Personen, die über einen Schulabschluss verfügen, der der allgemeinen Universitätsreife im Sinne des § 64 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002, BGBI. I Nr. 120 oder einem Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule entspricht oder über eine Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz, BGBI. Nr. 142/1969 verfügen (muss in Österreich nostrifiziert werden!).

2. Was ändert sich?

Einstufung:

Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können der Grad der Alphabetisierung sowie die mündlichen Sprachkenntnisse gut erhoben werden. So können die Lernenden sich ihren Lernbedürfnissen und Vorkenntnissen entsprechend in Gruppen zusammen finden, und die Kurse können auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt werden. Die Basis für die sprachliche Einschätzung bildet der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen. Der/die KursleiterIn kann dann auch besser einschätzen, wie viele Stunden der/die MigrantIn benötigt und ob er/sie alphabetisiert werden muss. Es ist trotzdem sehr schwierig, die Progression von Lernenden im Vorhinein festzulegen (manche kommen am Anfang schnell voran und lernen dann langsamer, andere umgekehrt etc.).
Falls zum Beispiel bereits A2-Niveau erreicht wurde, besteht auch die Möglichkeit, dass der/die MigrantIn nur die Prüfung ablegt oder etwa einen Vorbereitungskurs besucht und danach zur Prüfung antritt (in Wien wird etwa ein derartiges Modul mit 9 UE angeboten, das sich aus 7 UE Vorbereitung und 2 UE Prüfung zusammensetzt).

Zwei Module:

Alphabetisierungskurs:

Für die Alphabetisierung sind 75 UE zu je 45 Minuten vorgesehen. Prinzipiell sollen alle drei Arten von Analphabetismus erfasst werden: Von primärem Analphabetismus spricht man, wenn die Betroffenen in keiner Sprache alphabetisiert sind. Sekundärer Analphabetismus bezeichnet jene, die zwar einmal alphabetisiert wurden, es aber wieder verlernt haben. Und unter funktionalen Analphabetismus fallen all jene Personen, die zwar eine gewisse Grundbildung haben, welche aber nicht ausreicht, um den Anforderungen des Alltags zu entsprechen. Menschen, die in ihrer Muttersprache bereits alphabetisiert wurden, z. B. in Arabisch, und somit in kurzer Zeit ein weiteres Schriftsystem erlernen können, haben mit den drei oben angeführten Gruppen wenig bis nichts gemein und sollten auch nicht den selben Kurs besuchen (hier macht das sog. Vorkursmodell – Alphabetisierung vor Sprachkursbeginn – sehr wohl Sinn). Näheres siehe im RahmenCurriculum der MA 17 unter: http://www.wien.gv.at/integration/pdf/ma17-rahmen-curriculum.pdf
Nach Abschluss des Kurses erhalten die TeilnehmerInnen vom Kursträger eine Bestätigung darüber, dass sie an einer Alphabetisierungsmaßnahme im Ausmaß von 75 UE teilgenommen haben. Der Alphakurs ist innerhalb eines Jahres nach dem Unterfertigen der IV abzuschließen, damit der Bund die Kurskosten bis zu einem Höchstsatz von € 375,- ersetzt.

Deutschintegrationskurs (DIK):

Der DIK umfasst 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (statt bisher 100 UE). Danach gibt es eine Abschlussprüfung (zusammengestellt vom ÖIF). Dieser Kurs ist innerhalb von fünf Jahren nach Unterfertigung der Integrationsvereinbarung (IV) mit der Prüfung abzuschließen (so Förderanspruch besteht, innerhalb von zwei Jahren – siehe unten).

Alpha-DI-Kombimodell:

Es besteht die Möglichkeiten – und wird auch sehr empfohlen –, Alphakurse und DIK für oben angeführte Zielgruppen gemeinsam mit 375 UE auszuschreiben (nach dem Modell, wie es derzeit etwa an der VHS Ottakring angeboten wird). Rein formal müssen die beiden Kurse aber getrennt abgerechnet werden, da es ja für den Alphakurs eine volle Refundierung gibt, für den DIK jedoch nur 50% (maximal 750,- €).

Der verpflichtende „Integrationstest“ (ÖIF-Test, ÖSD oder gleichwertige andere Prüfungen)

Der vom ÖIF ausgearbeitete Test besteht aus vier Modulen mit Schwerpunkten zu den vier Fertigkeiten Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Die Inhalte orientieren sich an Alltagsthemen der MigrantInnen in Österreich sowie am Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Sie haben ein einheitliches Schema und eine gleich bleibende Aufgabenstellung (sehr ähnlich dem von der Homepage des ÖIF herunterladbarem Modelltest). Der schriftliche Teil sollte in ca. eineinhalb bis max. zwei Stunden bewältigt werden. Beim Schwerpunkt Schreiben ist – den Bedürfnissen und Fähigkeiten vieler MigrantInnen entsprechend – nur ein Formular auszufüllen;
Der mündliche Teil dauert ca. 10 Minuten. Es gibt keine Vorbereitungszeit. Zunächst muss sich der/die PrüfungskandidatIn vorstellen, entweder frei oder mit Hilfe bestimmter Vorgaben (Name, Heimat, Ausbildung, Beruf, Sprachen, Familie, Freizeit, mich interessiert etc.). Danach erhält er/sie die Wahlmöglichkeit zwischen drei Bildern. Eines davon soll beschrieben werden, danach ein Dialog entwickelt und zuletzt der Bezug zur eigenen Situation hergestellt werden. Getestet werden die kommunikative Kompetenz (max. 20 von 30 Punkten), die formale Richtigkeit und die Verständlichkeit. Es muss darauf hingewiesen werden, dass der ÖIF-Test zahlreiche Fehler und Ungenauigkeiten enthält, und es sich jedenfalls empfiehlt, die Unterlagen gleich nach Erhalt genau durchzusehen, um nötigenfalls noch gewisse Schritte oder Vorkehrungen treffen zu können.
Auf der Homepage des ÖIF findet sich im Downloadbereich ein Modelltest, der für Übungszwecke verwendet werden kann (leider ist von Seiten des ÖIF nicht an die Entwicklung weiterer Modelltests gedacht).

Prinzipiell sind der Test sowie das mit der Abwicklung verbundene Prozedere ähnlich den ÖSD-Prüfungen (siehe unter Vorgangsweise). Bisher werden die ÖIF-Prüfungen zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung von VHSen in ganz Österreich etwa um die 40-60 € angeboten.

Als Alternative zur Prüfung des ÖIF kann auch die ÖSD-Prüfung Grundstufe-Deutsch in allen VHSen abgelegt werden, die ÖSD-Prüfungszentren sind.

Lehrpersonal und PrüferInnen

Laut Gesetz/Verordnung dürfen ausschließlich folgende Lehrkräfte für Alpha- und DI-Kurse eingesetzt werden:
1. die eine Ausbildung für „Deutsch als Fremdsprache oder für „Deutsch als Zweitsprache“ abgeschlossen haben und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung mit Erwachsenen in bi- oder multilingualen Gruppen nachweisen;
2. die Ausbildung an einer Pädagogischen Akademie zur Erlangung der Lehrberechtigung in Deutsch abgeschlossen haben und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung in bi- oder multilingualen Gruppen nachweisen; darunter fallen laut schriftlicher Information vom ÖIF alle Volksschul- und SonderschullehrerInnen sowie HauptschullehrerInnen (letztere müssen allerdings eine Lehrberechtigung in Deutsch vorweisen).
3. die das Studium der Germanistik oder einer lebenden Fremdsprache abgeschlossen haben und mindestens ein Jahr Unterrichtserfahrung in bi- oder multilingualen Gruppen nachweisen;
4. die eine mind. zehnjährige Unterrichtserfahrung in bi- oder multilingualen Gruppen an öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen haben.

Dieselben sind dann auch zur Abhaltung der Prüfung berechtigt, wobei laut ÖIF vermieden werden sollte, dass die KursleiterInnen ihre eigenen StudentInnen prüfen. Es gibt keine PrüferInnenschulung des ÖIF.

Kostenbeteiligung des Bundes

Alphabetisierung (Modul 1): Der Bund ersetzt die Kurskosten bis zum Höchstsatz von 375 € (nach Bestehen der Integrationsprüfung!), wenn das Modul 1 spätestens binnen eines Jahres nach Beginn der Erfüllungspflicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei höheren Kurskosten (etwa aufgrund einer sehr kleiner Gruppengröße) müssen diese Kosten entweder vom/von der MigrantIn selber oder ev. durch andere Subventionsgeber (Landesregierung etc.) gedeckt werden.

DIK: Familienangehörigen ersetzt der Bund 50% der Kurskosten (Höchstsatz 750 €), wenn er/sie innerhalb von zwei Jahren die Prüfung auf A2-Niveau bestanden hat. Die Zweijahresfrist beginnt mit Erfüllung von Modul 1, jedenfalls aber spätestens 12 Monate nach Beginn der Niederlassung.
D.h. die KursteilnehmerInnen müssen den gesamten Kurs vorfinanzieren und stehen außerdem unter ziemlichem Druck, die Prüfung zu bestehen, da sie ja nur dann die Kurskosten teilweise ersetzt bekommen bzw. Gefahr laufen, abgeschoben zu werden.
Die von einigen Landesverbänden und auch anderen Organisationen geforderte Stückelung des Gutscheins ist laut ÖIF aufgrund des Gesetzestextes nicht möglich.

4. Inhaltliche Überlegungen/Empfehlungen:

Alphabetisierung ja – aber wie?

Im Gegensatz zu den Kriterien für Lehrpersonal für DIK, gibt es im Gesetzestext bzw. in der Verordnung keine explizit genannten eigenen Kriterien für TrainerInnen, die alphabetisieren. Die Alphabetisierung Erwachsener – und hier nochmals anders die von MigrantInnen – hat mit der von Kindern wenig bis nichts gemeinsam. Derzeit gibt es jedoch österreichweit sehr wenige qualifizierte Lehrende. Die VHS-Ottakring bietet die einzige umfassende Ausbildung in ganz Österreich an (Dauer ein Jahr). Im Sommer gibt es ein Seminar des Verbandes Österreichischer Volkshochschulen, in dem DI-KursleiterInnen die Möglichkeit haben, sich ein gewisses Basiswissen anzueignen bzw. Tipps zu bekommen, wo und wie sie sich weitere Kenntnisse aneignen können.

Enorme Belastung für PrüferInnen und Kursträger

Zuletzt soll noch kurz auf die nicht nur zeitlich/finanzielle, sondern auch hohe emotionale Belastung der PrüferInnen und Kursträger hingewiesen werden. Die Entscheidung darüber, wer die Prüfung schafft und damit integriert wird, bleibt ja letztlich den PrüferInnen und somit den Institutionen überlassen. Wer (wiederholt) durchfällt, kann abgeschoben werden. Die Entscheidung des/der PrüferIn kann somit das Leben eines Menschen massiv beeinflussen. Derzeit ist von Seiten des Bundes keinerlei Schulung vorgesehen, die die TrainerInnen dabei unterstützen, mit dieser Belastung umzugehen.

Ausbildung der SprachtrainerInnen und PrüferInnen

Wie unter dem Punkt KursleiterInnen und PrüferInnen bereits aufgezeigt, dürfen laut Gesetz/Verordnung nur bestimmte Lehrkräfte für Alpha- und DI-Kurse eingesetzt werden. Viele langjährige VHS-DeutschtrainerInnen fallen unter keine dieser Kategorien, obwohl sie über langjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Die angebotenen Ausbildungen sind heillos überfüllt, sodass selbst TrainerInnen, die gewillt wären, die Ausbildung nachzuholen, derzeit kaum eine Chance dazu haben.

Verantwortlichkeiten

Die Entscheidung, wer einen Integrationskurs zu machen hat, wann und wie die Fristen zu verlängern sind (bei eventuellen Unterbrechungen durch Krankheit, Geburten,...) und dergleichen, kann nicht bei den Volkshochschulen liegen und auch nicht die grundsätzliche Information der MigrantInnen über ihre Rechte und Pflichten. Wir bieten Kurse und Prüfungen an, veranstalten eventuell Vorbereitungs- und Infoabende, machen Eingangsgespräche, kümmern uns um die Qualität der Kurse und die Weiterbildung der TrainerInnen etc. Wir sind für die pädagogische Beratung der KursteilnehmerInnen zuständig. Bei rechtlichen Fragen müssen wir die Betroffenen an die zuständigen BHs oder Rechts-beratungsstellen für MigrantInnen verweisen.

RahmenCurriculum der MA 17

Ein AutorInnenteam, bestehend aus VertreterInnen der Universität Wien, dem Institut für Weiterbildung des Verbands Wiener Volksbildung und dem AlfaZentrum der Volkshochschule Ottakring, hat im Auftrag der MA 17 ein RahmenCurriculum veröffentlicht, das detailliert auf die besondere Situation, Problemstellung etc. bei der Alphabetisierung von erwachsenen MigrantInnen eingeht und sich als Basislektüre für alle mit dem Thema Beschäftigten dringend empfiehlt.

5. Weiterführende Adressen im Internet:

http://www.vhs.or.at
http://www.integrationsfonds.at
http://www.magwien.gv.at/integration
http://www.wien.gv.at/integration/pdf/ma17-rahmen-curriculum.pdf
http://www.lernraum.at
http://www.ris.bka.gv.at
http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120301.html
http://www.help.gv.at/Content.Node/26/Seite.260000.html

Die kompletten Gesetzestexte finden Sie unter: http://www.bmi.gv.at/gesetzesvorlagen/

Weitere Informationen / Kontakt:
Mag.a Elisabeth Feigl-Bogenreiter
Sprachenreferentin
Verband Österreichischer Volkshochschulen
e.feigl-bogenreiter@vhs.or.at
Tel.: 01/216 4226/17